Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Arbeitgebers. Im Sozialgesetzbuch unter § 167 Abs. 2 werden Arbeitgeber verpflichtet, ein Eingliederungsmanagement durchzuführen, sobald ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Das BEM gilt für alle Mitarbeiter eines Betriebes und wurde in der Salzgitter AG zügig eingeführt. Ziel des BEM ist es,

  • Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden,
  • erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz
  • des betroffenen Beschäftigten zu erhalten.

BEM bei der Salzgitter Flachstahl GmbH (SZFG)

Zuerst wurde eine Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung abgeschlossen und die Grundlagen für die Durchführung eines BEM geschaffen. Im Laufe der Jahre wurde ein entsprechender BEM-Prozess kontinuierlich weiterentwickelt, so dass sich nun ein Expertenteam um die Bearbeitung der einzelnen Fälle kümmert. Das Team besteht aus BEM Koordinator, Betriebsrat und Personalabteilung.

Durchführung des BEM

Mittlerweile ist das BEM fest als Bestandteil der betrieblichen Gesundheitsförderung in der SZFG verankert und zur Umsetzung und Unterstützung der Betroffenen wird auf ein großes Netzwerk interner und externer Akteure zurückgegriffen.

Dabei werden in einem ersten Schritt durch die zuständigen Personalreferenten mit Hilfe eines EDV-gestützten Systems die Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres Arbeitsunfähigkeitszeiten von mehr als sechs Wochen aufweisen, identifiziert. Dieser Personenkreis wird dann angeschrieben und ein Gesprächsangebot unterbreitet. Grundsätzlich gilt, dass die Teilnahme am BEM freiwillig ist und die Entscheidung zur Teilnahme bei dem Betroffenen selbst liegt. Nimmt der Mitarbeiter das Gespräch an, wird der sog. BEM Koordinator aktiv, der Kontakt mit dem betroffenen Beschäftigten aufnimmt.

Dann beginnt ein sehr strukturierter und den Problemen und Wünschen des Betroffenen berücksichtigender Prozess, beginnend mit Gesprächen mit der Sozialberatung und ggf. Betriebsrat / Schwerbehindertenvertretung und dem zuständigen Personalreferenten. Wird festgestellt, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Fehlzeiten und dem aktuellen Arbeitsplatz gibt, hat der Mitarbeiter die Möglichkeit den BEM-Prozess bereits hier zu beenden. Sollte jedoch ein Zusammenhang zum aktuellen Arbeitsplatz bestehen so werden weitere Schritte mit dem Expertenteam vereinbart. Ziel ist es dann, die Ursache für die Erkrankung aufzuarbeiten und Lösungsmöglichkeiten sowie Unterstützungsangebote aufzuzeigen. Die Hilfe und die Unterstützung durch das BEM werden individuell auf die jeweilige Person zugeschnitten. Das Fällen medizinischer Einschätzungen obliegt dabei allein der Arbeitsmedizin. Allerdings verbirgt sich hinter einer Erkrankung oftmals noch ein komplexes Netz verschiedenster Problematiken, wie zum Beispiel Suchterkrankungen, Schulden, familiäre Konflikte etc. Nur wenn es gelingt dieses Netz zu entflechten, kann auch das BEM erfolgreich durchgeführt werden.

Besteht ein Zusammenhang zum aktuellen Arbeitsplatz erfolgt ein sog. Hilfeplangespräch ggf. unter Einbeziehung externer Einrichtungen, wie Integrationsamt oder Krankenkasse und gemeinsam wird ein Maßnahmenplan abgestimmt. Dieser beinhaltet z.B. Untersuchungen durch die Arbeitsmedizin, Arbeitsplatzbegutachtungen, Rückentraining, Überprüfung und Regulierung der finanziellen Situation, Beantragung einer stufenweisen Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz etc. Nachdem die Maßnahmenfindung abgeschlossen ist, geht es an die Umsetzung. Abschließend werden die Wirksamkeit der BEM Maßnahmen überprüft, um mögliche Verbesserungs- und Präventionsmöglichkeiten zu definieren und ggf. zu optimieren.

Insgesamt wird das Angebot von den Beschäftigten sehr positiv aufgenommen. Schließlich geht es um die eigene Gesundheit und die berufliche Zukunft. Der Gewinn durch das BEM ist dabei für alle Beteiligten erkennbar: Senkung der krankheitsbedingten Ausfallquote, gesundheitliche Stabilisierung der Mitarbeiter, persönliche Gesundhaltung und Erhalt des Arbeitsplatzes, Verbesserung des Betriebsklimas sind nur einige der Chancen. Für das Gelingen des BEM ist es allerdings entscheidend, dass die betrieblichen Rahmenbedingungen stimmen, wie die Akzeptanz und Vertrauen seitens der Belegschaft, Unterstützung durch innerbetriebliche Institutionen oder einer rechtlichen Verankerung in einer Betriebsvereinbarung. Darüber hinaus müssen auch Vorgesetzte, Betriebsleiter, Betriebsrat, Personalabteilung, Kollegen das BEM und den Beschäftigten unterstützen. Nur wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, kann das BEM gelingen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist, dass die Mitarbeiter der Sozialberatung den gesamten Prozess zentral begleiten. Durch die enge Zusammenarbeit von Betriebsrat und Personalabteilung wird gewährleistet, dass der betroffene Mitarbeiter immer im Mittelpunkt steht und die Erfolgsaussichten maximal erhöht sind.

 

Autorinnen: Susanne Koch, Jenny Reichstein

Ein Kommentar
  • Christopher Seidel

    27. April 2021, 16:30

    Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen

Schreibe einen Kommentar